Neues positives Urteil vor den Gerichten auf Fuerteventura

Am vergangenen Mittwoch war unsere Anwältin Alicia Martín zu einer Gerichtsverhandlung auf Fuerteventura, um unseren Mandanten – einen deutschen Staatsbürger mit Wohnsitz auf Fuerteventura – in einem Verfahren zur Geltendmachung einer Geldforderung im Zusammenhang mit der Durchführung bestimmter Arbeiten zu vertreten.

Die Gegenseite behauptete, es liege eine Pflichtverletzung vor. Nach der Verhandlung hat der Richter jedoch schnell ein Urteil zugunsten unseres Mandanten erlassen und die Klage vollständig abgewiesen.

Zudem wurden der Gegenseite die Verfahrenskosten auferlegt, was die Qualität und Solidität der durchgeführten Verteidigung zusätzlich unterstreicht.

Bei ABOGADAS LANCELOT freuen wir uns sehr über solche Entscheidungen, insbesondere wenn es um deutsche Mandanten geht, die kein Spanisch sprechen, unser Rechtssystem nicht kennen und uns nach Kenntnis unserer bisherigen Arbeit selbst dann ihr Vertrauen schenken, wenn sie auf Fuerteventura wohnen.

Wir bearbeiten jeden Fall weiterhin mit Sorgfalt, Engagement und gründlicher Vorbereitung – auch dann, wenn uns die Verteidigung unserer Mandanten über Lanzarote hinausführt.