Minderjährige werden angehört

Die Regierung hat eine Reform verabschiedet, um den Schutz von Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren zu stärken. Eine besonders wichtige Änderung ist: Kinder können künftig immer angehört werden, ohne Altersgrenze. Bisher wurde in vielen Fällen das Alter von 12 Jahren als Orientierung genommen.

Eine weitere wichtige Neuerung ist: Gutachten, die auf dem sogenannten Parental-Alienation-Syndrom beruhen, dürfen nicht mehr verwendet werden.

Das bedeutet, dass nicht mehr einfach behauptet werden kann, ein Kind lehne seinen Vater oder seine Mutter nur deshalb ab, weil der andere Elternteil es manipuliert habe.

Wenn ein Kind nicht bei einem Elternteil sein möchte, muss das Gericht den Fall sorgfältig prüfen, das Kind anhören und herausfinden, was wirklich passiert, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Auch der Schutz minderjähriger Opfer von Gewalt wird gestärkt. Der Zugang zu psychologischer, sozialer und rechtlicher Unterstützung soll erleichtert werden. Außerdem sollen spezialisierte Pflichtverteidigungsdienste für Gewalt gegen Kinder und Jugendliche geschaffen werden.

Kurz gesagt: Ziel ist, dass Minderjährige wirklich gehört werden und ihr Wohl bei jeder Entscheidung im Mittelpunkt steht.

 

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