
Scheidung auf Lanzarote: Fachanwälte für Familienrecht
Scheidung auf Lanzarote, Anwaltskanzlei ABOGADAS LANCELOT. Unsere Kanzlei in Lanzarote (Arrecife) ist eine anerkannte Referenz und besteht aus erfahrenen Anwältinnen für Scheidungen, Trennungen, Sorgerecht, Kindesunterhalt und andere familienrechtliche Angelegenheiten.
Wir verfügen über ein Team renommierter Scheidungsanwältinnen auf Lanzarote mit umfangreicher Erfahrung und großem Engagement. Sie können uns in unserer Kanzlei in Arrecife besuchen oder bequem von zu Hause aus einen Videotermin vereinbaren. Wir bieten Ihnen eine professionelle und zugleich persönliche Betreuung. Erfahren Sie hier mehr über uns.
Führende Anwaltskanzlei für Scheidungen auf Lanzarote
Unsere Kanzlei hat sich als führende Kanzlei für Scheidungsrecht und Familienrecht auf Lanzarote, in der Hauptstadt Arrecife, etabliert. Dank unseres Engagements und unserer Fachkompetenz wurden wir von verschiedenen Medien als Expertenkanzlei für Scheidungen auf den Kanarischen Inseln anerkannt. Kürzlich wurden wir sogar von der renommierten katalanischen Zeitung ARA interviewt, um über die Realität der Scheidungen auf den Kanaren zu berichten.
Umfassende Rechtsdienstleistungen im Familienrecht und bei Scheidungen auf Lanzarote
Als Anwälte für Scheidungen auf Lanzarote und Anwälte für Familienrecht auf Lanzarote bieten wir Beratung und rechtliche Vertretung bei allen Arten von Scheidungsverfahren – einvernehmliche Scheidung, notariell beurkundete oder streitige Verfahren. Wir entwerfen vollständige und maßgeschneiderte Scheidungsvereinbarungen und kümmern uns unter anderem um folgende Themen:
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Änderung bestehender Regelungen
- Aufhebung der Eigentümergemeinschaft
- Gütertrennung und Vermögensauseinandersetzung
- Eintragung und Auflösung eingetragener Lebenspartnerschaften
- Notarielle Eheschließungen
Zudem achten wir darauf, dass die Regelungen der Scheidungsvereinbarung eingehalten werden – sei es bei Unterhaltszahlungen, Besuchsregelungen oder anderen familiären Verpflichtungen.
Beratung und Vertretung bei Betreuung und gesundheitlichen Einschränkungen
Unsere Kanzlei auf Lanzarote berät und vertritt auch in Fällen der rechtlichen Betreuung (Guardador de Hecho) von Personen mit Krankheiten oder Abhängigkeiten, die ihre Entscheidungsfähigkeit einschränken – z. B. bei Alzheimer oder anderen Erkrankungen.
Häufig gestellte Fragen zu Scheidungen und Familienrecht auf Lanzarote (nach spanischem Recht)
Wie beginnt man ein Scheidungsverfahren auf Lanzarote?
Der erste Schritt ist die Einholung einer rechtlichen Beratung bei ABOGADAS LANCELOT. Unsere Fachanwälte für Familienrecht auf Lanzarote verfassen die Scheidungsvereinbarung und versuchen, eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Ist dies nicht möglich, reichen wir die Klage beim Gericht ein. Wir begleiten auch notarielle Scheidungen, wenn es sich um eine einvernehmliche Scheidung ohne minderjährige Kinder handelt.
Was ist der Unterschied zwischen gemeinsamem und alleinigem Sorgerecht?
Beim gemeinsamen Sorgerecht teilen sich beide Elternteile die Betreuungszeiten. Beim alleinigen Sorgerecht wird die Betreuung einem Elternteil zugewiesen, während für den anderen ein Umgangsrecht festgelegt wird.
Was beinhaltet die Scheidungsvereinbarung?
Die Vereinbarung regelt u. a. das Sorgerecht für die Kinder, Besuchszeiten, Unterhaltszahlungen, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung sowie die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens.
Was passiert, wenn mein Ex-Partner die Vereinbarung nicht einhält?
Ein Verstoß gegen die Vereinbarung kann zu einem gerichtlichen Vollstreckungsverfahren führen. Sie können ausstehende Unterhaltszahlungen einklagen, die Einhaltung des Umgangsrechts verlangen oder gerichtliche Maßnahmen beantragen, wenn die andere Partei die Regelungen behindert. Die Vereinbarung ist rechtsverbindlich und muss eingehalten werden.
Was ist, wenn mein Ex-Partner die Scheidung nicht will?
Sie brauchen keine Zustimmung, um sich scheiden zu lassen. In Spanien genügt es, wenn eine der Parteien das Verfahren einleitet. Lehnt Ihr Ex-Partner die Scheidung ab oder arbeitet nicht mit, können Sie eine streitige Scheidungsklage einreichen. Das Verfahren wird auch ohne seine Zustimmung, Anwesenheit oder Unterschrift fortgeführt.
Gibt es bei einer Scheidung noch den Begriff „Verlassen der ehelichen Wohnung“?
Nein. Dieses Konzept existiert rechtlich nicht mehr. Dennoch kann das Verlassen der Wohnung ohne rechtliche Beratung Auswirkungen auf das Verfahren haben. Lassen Sie sich unbedingt vorher juristisch beraten.
Was passiert mit gemeinsamen Schulden bei der Scheidung?
Auch Schulden müssen aufgeteilt werden. In der Scheidungsvereinbarung kann geregelt werden, wie Kredite, Kreditkarten oder andere Verpflichtungen übernommen werden. Kommt es zu Streitigkeiten, entscheidet das Gericht. Unser Team analysiert Ihre individuelle Situation, um Ihre Interessen zu schützen – sowohl bei Vermögen als auch bei Schulden.
Wer bekommt die gemeinsame Wohnung nach der Scheidung?
Die Zuweisung der Wohnung hängt davon ab, ob minderjährige Kinder vorhanden sind und wie die persönlichen Umstände im Einzelfall aussehen. Eine 50/50-Aufteilung ist nicht immer gegeben. Bei ABOGADAS LANCELOT prüfen wir Ihre konkrete Situation und suchen eine faire Lösung – entweder einvernehmlich oder gerichtlich.
Kann man die Scheidungsvereinbarung später ändern?
Ja. Wenn sich die Umstände ändern (z. B. Einkommen, Umzug, Probleme beim Umgangsrecht), kann eine Änderung der Vereinbarung beantragt werden. Dafür ist ein gerichtliches Verfahren mit Beweismitteln erforderlich. Bei ABOGADAS LANCELOT helfen wir Ihnen, die Veränderung nachzuweisen und die Anpassung zu beantragen.
Suchen Sie nach Anwälten für Scheidungen auf Lanzarote?
Wenn Sie eine Anwältin für Familienrecht und Scheidungen auf Lanzarote (Arrecife) suchen, kontaktieren Sie ABOGADAS LANCELOT. Wir lösen Ihre Situation mit Nähe, Schnelligkeit und Engagement.
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