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Erbrecht auf Lanzarote

Erbrecht auf Lanzarote – wir wissen, wie wichtig eine kompetente rechtliche Beratung ist, besonders wenn die Situation kompliziert wird oder familiäre Konflikte entstehen. Bei uns finden Sie qualifizierte Anwälte mit langjähriger Erfahrung.

Warum wir die richtige Wahl sind

Dank unserer über Jahre gewachsenen Erfahrung haben wir eine eigene Arbeitsweise entwickelt, die uns erlaubt, effizienter zu arbeiten, Zeit zu sparen und Ihnen einen schnellen, transparenten Service zu bieten.


Unsere Leistungen im Erbrecht:

  • Abwicklung von Erbschaften mit und ohne Testament
  • Beratung zur Nachlassplanung und Testamentsgestaltung
  • Verwaltung von Schenkungen, Immobilienverkäufen und Grundbucheintragungen. Besuchen Sie unseren Bereich für Immobilienrecht.
  • Steuerberatung und Abwicklung von Erbschaftssteuern
  • Mediation bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Miterben
  • Unterstützung bei Enterbungen und Durchsetzung gesetzlicher Pflichtteilsansprüche

Wenn es zu Unstimmigkeiten mit anderen Erben kommt, bemühen sich unsere Anwälte stets um eine einvernehmliche Lösung. Falls nötig, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht.


Erstberatung mit Festpreisangebot

Beim ersten Termin erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot für die vollständige Abwicklung der Erbschaft. Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei in Arrecife, Lanzarote, oder vereinbaren Sie eine Videoberatung – wir helfen Ihnen gerne bei der Verbindung. Wir respektieren Ihre Zeit und garantieren pünktlich organisierte Termine.


Testamentsberatung & Nachlassplanung

Unsere Anwaltskanzlei auf Lanzarote berät Sie umfassend bei der Erstellung, Änderung oder Aktualisierung Ihres Testaments. Wir erklären Ihnen alle Möglichkeiten, wie Sie Ihr Vermögen schützen und die Zukunft Ihrer Liebsten sichern können.


Beratung bei Enterbung

Wenn Sie ein Kind oder einen anderen Pflichtteilsberechtigten enterben möchten, begleiten wir Sie rechtssicher durch den gesamten Prozess und setzen Ihre Interessen konsequent durch.


Persönliche und vertrauensvolle Betreuung

In unserer Kanzlei erhalten Sie eine individuelle, professionelle Betreuung – mit Nähe, Klarheit und Transparenz in jeder Phase. Ihr Vertrauen ist unser Anspruch.


Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht in Lanzarote

(Nach spanischem Recht)

Welche Arten von Erbschaften gibt es?

  • Bei einer gewillkürten Erbfolge (testamentarisch) hat die verstorbene Person ein gültiges Testament hinterlassen, in dem sie die Verteilung ihres Vermögens festgelegt hat.
  • Liegt kein Testament vor (gesetzliche Erbfolge), bestimmt das spanische Erbrecht, wer erbt.

Was ist ein Testament und welche Arten gibt es?

  • Ein Testament ist ein rechtliches Dokument, in dem eine Person erklärt, wie ihr Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll.
  • In Spanien gibt es handschriftliche Testamente (holographische Testamente), die gültig, aber rechtlich riskant sind, und notarielle Testamente, die vor einem Notar errichtet werden und rechtlich sicherer sind.

Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?

  • Es muss eine notarielle Erklärung über die gesetzlichen Erben („Declaración de herederos abintestato“) abgegeben werden.
  • Ohne diese Erklärung kann der Nachlass nicht abgewickelt werden, und es kann zu steuerlichen Sanktionen kommen.

Wie wird die Erbschaft aufgeteilt?

Der Nachlass wird in drei Teile aufgeteilt:

  • Pflichtteil (legítima): Dieser Teil steht den gesetzlichen Erben wie Kindern, Ehepartner oder Eltern zu.

  • Verbesserungsteil (tercio de mejora): Damit kann der Erblasser bestimmte Pflichtteilsberechtigte besonders begünstigen.

  • Freier Teil (tercio de libre disposición): Dieser Teil kann beliebig an jede Person vermacht werden.

Kann man ein Kind enterben?

  • Ja, aber nur aus gesetzlich anerkannten Gründen (z. B. Misshandlung oder verweigerter Unterhalt), die klar im Testament genannt werden müssen.
  • Eine Enterbung kann gerichtlich angefochten werden, wenn sie nicht ausreichend begründet ist.

Welche Formalitäten sind bei einer Erbschaft in Lanzarote erforderlich?

Man benötigt die Sterbeurkunde, eine Bescheinigung aus dem Zentralen Testamentsregister, das Testament (falls vorhanden) oder die Erbenfeststellung (falls kein Testament existiert), ein vollständiges Nachlassverzeichnis, eine öffentliche Urkunde über die Annahme und Verteilung der Erbschaft, die Zahlung der Erbschaftssteuer sowie die Eintragung der Immobilien ins Grundbuch.

Was passiert, wenn die Erbschaft mehr Schulden als Vermögen enthält?

  • Man kann die Erbschaft ausdrücklich vor einem Notar ausschlagen.
  • Alternativ kann man sie unter dem Vorbehalt der Nachlassinventaraufnahme annehmen („beneficio de inventario“), wodurch man nur mit dem geerbten Vermögen haftet – nicht mit dem eigenen.

Welche Steuern fallen an und welche Freibeträge gelten auf den Kanarischen Inseln?

  • Die Erbschafts- und Schenkungssteuer muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Todesfall gezahlt werden (eine Verlängerung um weitere 6 Monate kann beantragt werden).
  • Auf den Kanaren gilt ein Steuerfreibetrag von 99,9 % für Erbschaften zwischen Eltern, Kindern, Ehepartnern, Geschwistern, Onkeln und Neffen/Nichten.

Ist es notwendig, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt einzuschalten?

  • Nicht zwingend, aber bei Streitigkeiten oder komplexem Vermögen ist rechtliche Beratung sehr empfehlenswert, um Fehler zu vermeiden und Klarheit zu schaffen.
  • Auf Lanzarote gibt es spezialisierte Kanzleien, die eine umfassende Beratung anbieten. ABOGADAS LANCELOT ist die führende Kanzlei für Erbrecht auf Lanzarote.

Wenn ich die Erbschaft ausschlage, muss mein Kind dann auch ausschlagen?

  • Ja. Wenn Sie Ihre Erbschaft ausschlagen, geht Ihr Anteil automatisch per gesetzlicher Erbfolge auf Ihre Nachkommen über.
  • Ihr Kind müsste also ebenfalls förmlich ausschlagen, wenn es die Erbschaft nicht annehmen möchte.
    Bei minderjährigen Kindern ist hierfür eine gerichtliche Genehmigung erforderlich.

Kontaktieren Sie uns noch heute!

Bei ABOGADAS LANCELOT helfen wir Ihnen gerne bei allen Fragen rund um Erbschaften und Testamente.

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