Das Provinzgericht von Guadalajara hat einem Elternteil das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen und erklärt, dass es kein Hindernis darstelle dieses auszuüben, selbst wenn er berufsbedingt einen Tag außer Haus verbringen muss. Das Urteil wurde am 3. März 2020 verkündet (61/2020).

Zuvor hatte sich das Gericht in der ersten Instanz von Guadalajara im Scheidungsverfahren geweigert, beiden Elternteilen das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder zuzusprechen, da stets eine Ungewissheit über die Zeiten der Geschäftsreisen des Vaters und den damit verbundenen Übernachtungen außer Haus bestand.

Jedoch hat nun das Provinzgericht dieses Urteil aufgehoben und war der Ansicht, dass ein gemeinsames Zusammenleben im besten Interesse der Kinder sei. Die Tatsache, dass der Vater aus beruflichen Gründen einige Tage nicht zu Hause sein könne, sei kein Hindernis für die Einräumung eines gemeinsamen Sorgerechts.

Laut einer schriftlichen Erklärung seines Arbeitgebers hat er die notwendige Flexibilität, um seine geschäftlichen Reisen oder Besuche im Voraus zu planen, und es gibt keinen Anlass zu der Annahme, dass er dies nicht während der Woche tun kann, in der er nicht das Sorgerecht für seine Kinder ausübt. Er kann daher seine Arbeitspflichten mit der Ausübung des Sorgerechts für die Kinder vereinbaren. Hier geht es weiter zur Nachricht  

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