Es scheint, dass in Spanien bald ein neues Wohnungsgesetz verabschiedet wird. Es wird die Vermietung von Wohnungen in Gebieten regeln, in denen der Vermieter sehr hohe Mieten verlangt.

Schauen wir uns die wichtigsten Punkte an.

  • Höchstgrenzen für die Vermietung. Für "Kleineigentümer" richtet sich die Obergrenze nach dem vorherigen Vertrag, für "Großeigentümer" wird ab 2025 ein (noch unbekannter) Referenzindex angewendet.
    Bis dahin gilt die 2 %-Grenze im Jahr 2023 und die 3 %-Grenze im Jahr 2024.
  • Der Preis der Vermittlungsagenturen (falls zutreffend). Immer zu Lasten des Eigentümers.
  • Fortschreibung ohne VPI. Im Jahr 2023 gilt die 2 %-Grenze und im Jahr 2024 die 3 %-Grenze. Danach wird ein neuer Index festgelegt.
  • Zwangsräumungen. Neue Verlängerungen der Räumungsverfahren (sie verzögern die Verfahren um mehr als zwei Jahre).

Sie benötigen Hilfe in rechtlichen Themen? Kontaktieren Sie uns jetzt.

 

 alquileres 1