Anwälte für Erbrecht auf Lanzarote
Wir sind Anwälte für Erbrecht auf Lanzarote und bieten eine spezialisierte, direkte und vollständig individuelle rechtliche Beratung.
Als Spezialisten für Erbrecht helfen wir Ihnen auch bei komplexen Erbschaften, bei denen Erfahrung in anderen Rechtsgebieten den Unterschied macht.
Unsere hohe Spezialisierung im Familienrecht ermöglicht es uns, familiäre Konflikte mit Sachverstand, Sensibilität und dem Ziel einvernehmlicher Lösungen anzugehen. Darüber hinaus erlaubt uns unsere Erfahrung im Immobilienrecht, tätig zu werden, wenn ein Familienmitglied eine geerbte Immobilie nicht verlassen möchte oder wenn Personen ohne Rechtstitel darin wohnen. Unsere Erfahrung im Bankrecht ist ebenfalls besonders hilfreich, wenn der Verstorbene Konten oder andere Finanzprodukte hinterlässt.
Erbrechtsanwälte auf Lanzarote | Vertrauenswürdige Spezialisten
Unsere spezialisierten Leistungen im Erb- und Testamentsrecht umfassen:
- Abwicklung von Erbfällen mit und ohne Testament
- Annahme einer Erbschaft auf Lanzarote und Nachlassauseinandersetzung
- Beratung zu Testamenten und Nachfolgeplanung
- Abwicklung von Schenkungen, Immobilienkäufen und Registerangelegenheiten. Siehe hierzu unseren Bereich Immobilienrecht.
- Steuerliche Beratung und Abwicklung steuerlicher Angelegenheiten
- Mediation bei Konflikten zwischen Miterben
- Angelegenheiten der Enterbung und Vertretung von Pflichtteilsberechtigten
Kommt es zwischen den Erben zu Meinungsverschiedenheiten, bemühen sich unsere Anwältinnen zunächst um eine einvernehmliche Lösung. Falls erforderlich, vertreten wir Ihre Rechte auch gerichtlich in einer erbrechtlichen Streitigkeit.
Erstberatung mit Festpreisangebot
Beim ersten Termin erklären Ihnen unsere Erbrechtsanwälte auf Lanzarote den gesamten Ablauf ehrlich und transparent und unterbreiten Ihnen ein verbindliches Festpreisangebot für die Abwicklung der Erbschaft. Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei in Arrecife auf Lanzarote oder vereinbaren Sie eine Videoberatung. Wir helfen Ihnen bei der Verbindung. Wir schätzen Ihre Zeit und organisieren unsere Termine pünktlich.
Testamentsberatung & Nachlassplanung
Unsere Anwaltskanzlei auf Lanzarote berät Sie umfassend bei der Erstellung, Änderung oder Aktualisierung Ihres Testaments. Wir erklären Ihnen alle Möglichkeiten, wie Sie Ihr Vermögen schützen und die Zukunft Ihrer Liebsten sichern können.
Fälle der Enterbung
Wenn Sie ein Kind oder einen anderen Pflichtteilsberechtigten enterben möchten, begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, achten auf die Einhaltung aller gesetzlichen Voraussetzungen und vertreten Ihre Interessen.
Führende Kanzlei für Erbrecht auf Lanzarote
Wir bieten Ihnen eine professionelle, persönliche und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Betreuung. Wir begleiten Sie in jeder Phase – mit der Vertrauenswürdigkeit und Transparenz, die Sie verdienen.
Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht in Lanzarote (nach spanischem Recht)
Welche Arten von Erbschaften gibt es?
- Bei einer gewillkürten Erbfolge (testamentarisch) hat die verstorbene Person ein gültiges Testament hinterlassen, in dem sie die Verteilung ihres Vermögens festgelegt hat.
- Liegt kein Testament vor (gesetzliche Erbfolge), bestimmt das spanische Erbrecht, wer erbt.
Was ist ein Testament und welche Arten gibt es?
- Ein Testament ist ein rechtliches Dokument, in dem eine Person erklärt, wie ihr Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll.
- In Spanien gibt es handschriftliche Testamente (holographische Testamente), die gültig, aber rechtlich riskant sind, und notarielle Testamente, die vor einem Notar errichtet werden und rechtlich sicherer sind.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
- Es muss eine notarielle Erklärung über die gesetzlichen Erben („Declaración de herederos abintestato“) abgegeben werden.
- Ohne diese Erklärung kann der Nachlass nicht abgewickelt werden, und es kann zu steuerlichen Sanktionen kommen.
Wie wird die Erbschaft aufgeteilt?
Der Nachlass wird in drei Teile aufgeteilt:
Pflichtteil (legítima): Dieser Teil steht den gesetzlichen Erben wie Kindern, Ehepartner oder Eltern zu.
Verbesserungsteil (tercio de mejora): Damit kann der Erblasser bestimmte Pflichtteilsberechtigte besonders begünstigen.
Freier Teil (tercio de libre disposición): Dieser Teil kann beliebig an jede Person vermacht werden.
Kann man ein Kind enterben?
- Ja, aber nur aus gesetzlich anerkannten Gründen (z. B. Misshandlung oder verweigerter Unterhalt), die klar im Testament genannt werden müssen.
- Eine Enterbung kann gerichtlich angefochten werden, wenn sie nicht ausreichend begründet ist.
Welche Formalitäten sind bei einer Erbschaft in Lanzarote erforderlich?
Man benötigt die Sterbeurkunde, eine Bescheinigung aus dem Zentralen Testamentsregister, das Testament (falls vorhanden) oder die Erbenfeststellung (falls kein Testament existiert), ein vollständiges Nachlassverzeichnis, eine öffentliche Urkunde über die Annahme und Verteilung der Erbschaft, die Zahlung der Erbschaftssteuer sowie die Eintragung der Immobilien ins Grundbuch.
Was passiert, wenn die Erbschaft mehr Schulden als Vermögen enthält?
- Man kann die Erbschaft ausdrücklich vor einem Notar ausschlagen.
- Alternativ kann man sie unter dem Vorbehalt der Nachlassinventaraufnahme annehmen („beneficio de inventario“), wodurch man nur mit dem geerbten Vermögen haftet – nicht mit dem eigenen.
Welche Steuern fallen an und welche Freibeträge gelten auf den Kanarischen Inseln?
- Die Erbschafts- und Schenkungssteuer muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Todesfall gezahlt werden (eine Verlängerung um weitere 6 Monate kann beantragt werden).
- Auf den Kanaren gilt ein Steuerfreibetrag von 99,9 % für Erbschaften zwischen Eltern, Kindern, Ehepartnern, Geschwistern, Onkeln und Neffen/Nichten.
Ist es notwendig, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt einzuschalten?
- Nicht zwingend, aber bei Streitigkeiten oder komplexem Vermögen ist rechtliche Beratung sehr empfehlenswert, um Fehler zu vermeiden und Klarheit zu schaffen.
- Auf Lanzarote gibt es spezialisierte Kanzleien, die eine umfassende Beratung anbieten. ABOGADAS LANCELOT ist die führende Kanzlei für Erbrecht auf Lanzarote.
Wenn ich die Erbschaft ausschlage, muss mein Kind dann auch ausschlagen?
- Ja. Wenn Sie Ihre Erbschaft ausschlagen, geht Ihr Anteil automatisch per gesetzlicher Erbfolge auf Ihre Nachkommen über.
- Ihr Kind müsste also ebenfalls förmlich ausschlagen, wenn es die Erbschaft nicht annehmen möchte.
Bei minderjährigen Kindern ist hierfür eine gerichtliche Genehmigung erforderlich.
Kontaktieren Sie uns noch heute!
Bei ABOGADAS LANCELOT helfen wir Ihnen gerne bei allen Fragen rund um Erbschaften und Testamente. Wir bieten persönliche Termine in Arrecife sowie Videotermine an.