Anwälte für Erbrecht auf Lanzarote | Erbschaften

Wir sind Anwälte für Erbrecht auf Lanzarote und bieten eine spezialisierte, direkte und vollständig individuelle rechtliche Beratung. 

Als Spezialisten für Erbrecht helfen wir Ihnen auch bei komplexen Erbschaften, bei denen Erfahrung in anderen Rechtsgebieten den Unterschied macht.

Unsere hohe Spezialisierung im Familienrecht ermöglicht es uns, familiäre Konflikte mit Sachverstand, Sensibilität und dem Ziel einvernehmlicher Lösungen anzugehen. Darüber hinaus erlaubt uns unsere Erfahrung im Immobilienrecht, tätig zu werden, wenn ein Familienmitglied eine geerbte Immobilie nicht verlassen möchte oder wenn Personen ohne Rechtstitel darin wohnen. Unsere Erfahrung im Bankrecht ist ebenfalls besonders hilfreich, wenn der Verstorbene Konten oder andere Finanzprodukte hinterlässt.

Erbrechtsanwälte auf Lanzarote | Vertrauenswürdige Spezialisten

Unsere spezialisierten Leistungen im Erb- und Testamentsrecht umfassen:

  • Abwicklung von Erbfällen mit und ohne Testament
  • Annahme einer Erbschaft auf Lanzarote und Nachlassauseinandersetzung
  • Beratung zu Testamenten und Nachfolgeplanung
  • Abwicklung von Schenkungen, Immobilienkäufen und Registerangelegenheiten. Siehe hierzu unseren Bereich Immobilienrecht.
  • Steuerliche Beratung und Abwicklung steuerlicher Angelegenheiten
  • Mediation bei Konflikten zwischen Miterben
  • Angelegenheiten der Enterbung und Vertretung von Pflichtteilsberechtigten

Kommt es zwischen den Erben zu Meinungsverschiedenheiten, bemühen sich unsere Anwältinnen zunächst um eine einvernehmliche Lösung. Falls erforderlich, vertreten wir Ihre Rechte auch gerichtlich in einer erbrechtlichen Streitigkeit.


Erstberatung mit Festpreisangebot

Beim ersten Termin erklären Ihnen unsere Erbrechtsanwälte auf Lanzarote den gesamten Ablauf ehrlich und transparent und unterbreiten Ihnen ein verbindliches Festpreisangebot für die Abwicklung der Erbschaft. Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei in Arrecife auf Lanzarote oder vereinbaren Sie eine Videoberatung. Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Einwahl. Wir schätzen Ihre Zeit und achten auf Pünktlichkeit.


Testamentsberatung & Nachlassplanung

Unsere Anwaltskanzlei auf Lanzarote berät Sie umfassend bei der Erstellung, Änderung oder Aktualisierung Ihres Testaments. Wir erklären Ihnen alle Möglichkeiten, wie Sie Ihr Vermögen schützen und die Zukunft Ihrer Liebsten sichern können.


Fälle der Enterbung

Wenn Sie ein Kind oder einen anderen Pflichtteilsberechtigten enterben möchten, begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess, achten auf die Einhaltung aller gesetzlichen Voraussetzungen und vertreten Ihre Interessen.


Führende Kanzlei für Erbrecht auf Lanzarote

Wir bieten Ihnen eine professionelle, persönliche und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Betreuung. Wir begleiten Sie in jeder Phase – mit der Vertrauenswürdigkeit und Transparenz, die Sie verdienen.


Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht in Lanzarote (nach spanischem Recht)

Welche Arten der Erbfolge gibt es?
  • Bei einer gewillkürten Erbfolge (testamentarisch) hat die verstorbene Person ein gültiges Testament hinterlassen, in dem sie die Verteilung ihres Vermögens festgelegt hat.
  • Liegt kein Testament vor (gesetzliche Erbfolge), bestimmt das spanische Erbrecht, wer erbt.

Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, mit der eine Person festlegt, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll. In Spanien gehören das eigenhändige Testament (testamento ológrafo) und das notarielle Testament zu den gebräuchlichsten Formen. Das notarielle Testament bietet in der Regel eine größere Rechtssicherheit.

Liegt kein Testament vor, müssen die gesetzlichen Erben in der Regel notariell festgestellt werden („Declaración de herederos abintestato“). Erst danach kann der Nachlass entsprechend abgewickelt werden. Unabhängig davon sind die gesetzlichen Fristen für die Erbschaftsteuer zu beachten.

Der Nachlass wird in drei Teile aufgeteilt:

  • Pflichtteil (legítima): Dieser Teil steht den Kindern oder Nachkommen als Pflichtteilsberechtigten zu.

  • Verbesserungsteil (tercio de mejora): Damit kann der Erblasser bestimmte Pflichtteilsberechtigte besonders begünstigen.

  • Freier Teil (tercio de libre disposición): Dieser Teil kann beliebig an jede Person vermacht werden.

Ja, aber nur aus gesetzlich vorgesehenen Gründen (z. B. Misshandlung oder wenn das Kind dem Elternteil ohne rechtmäßigen Grund Unterhalt verweigert hat). Der Grund muss im Testament klar angegeben werden. Die Enterbung kann gerichtlich angefochten werden.

Man benötigt die Sterbeurkunde, eine Bescheinigung aus dem Zentralen Testamentsregister, das Testament (falls vorhanden) oder die Erbenfeststellung (falls kein Testament existiert), ein vollständiges Nachlassverzeichnis, eine öffentliche Urkunde über die Annahme und Verteilung der Erbschaft, die Erklärung und gegebenenfalls Zahlung der Erbschaftsteuer sowie die Eintragung der Immobilien ins Grundbuch.

Man kann die Erbschaft ausdrücklich vor einem Notar ausschlagen. Alternativ kann man die Erbschaft unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung („beneficio de inventario“) annehmen, wodurch man nur mit dem geerbten Vermögen haftet – nicht mit dem eigenen.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer muss innerhalb von 6 Monaten nach dem Todesfall gezahlt werden (eine Verlängerung um weitere 6 Monate kann beantragt werden). Auf den Kanaren gilt eine Steuerermäßigung von 99,9 % für Erbschaften zwischen Eltern, Kindern, Ehepartnern, Geschwistern, Onkeln und Neffen/Nichten.

Wenn einer der Erben die Abwicklung oder Aufteilung des Nachlasses blockiert, gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, die Situation zu lösen – sowohl auf notariellem als auch auf gerichtlichem Weg. Wir beraten Sie, welche Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall am besten geeignet ist.

Nicht zwingend, aber bei Streitigkeiten oder komplexem Vermögen ist rechtliche Beratung sehr empfehlenswert, um Fehler zu vermeiden und Klarheit zu schaffen. Auf Lanzarote gibt es spezialisierte Kanzleien, die eine umfassende Beratung anbieten. ABOGADAS LANCELOT ist die führende Kanzlei für Erbrecht auf Lanzarote.


Kontaktieren Sie uns noch heute!

Bei ABOGADAS LANCELOT helfen wir Ihnen gerne bei allen Fragen rund um Erbschaften und Testamente. Wir bieten persönliche Termine in Arrecife sowie Videotermine an.